Beschlüsse Soforthilfen

Sehr geehrte Herren,
liebe Sportkameraden,

gerne möchte ich euch im Namen des Präsidenten über die Beschlüsse des Bundestages bzgl. der Soforthilfen und Gas- und Strompreisbremse informieren.

Soforthilfen:

Die Soforthilfen sind bereits beschlossen und gelten auch für alle Vereine und Verbände. Das bedeutet, für Vereine und Verbände, die Gas als Heizenergie nutzen, fällt der monatliche Abschlag für Dezember 2022 weg. Grundlage ist das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“. Diese sogenannten „Soforthilfen“ gelten für alle Letztverbraucher von Gas und Wärme. Das betrifft alle natürlichen und juristischen Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen, wozu auch Vereine und Unternehmen zählen.

Ziel ist es, die Gas- und Wärmekunden spürbar zu entlasten, um den Zeitraum bis zur Geltung der Strom- und Gaspreisbremse zu überbrücken. Für die Bezieher von Erdgas entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Voraus- und Abschlagszahlungen zu leisten. Dennoch gezahlte Beiträge müssen von den Erdgaslieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigt werden. Wärmeversorgungsunternehmen müssen ihre Kunden für deren Dezember-Zahlungen finanziell entschädigen – entweder durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an ihre Kunden. Auch eine Kombination aus beiden Elementen ist möglich.

Am vergangenen Dienstag hat die Bundesregierung darüber hinaus verkündet, dass auch Verbraucher, die Heizöl nutzen, unter bestimmten Bedingungen mit Entlastungen für Dezember rechnen können. Dazu sind aber noch keine weiteren Einzelheiten bekannt.


Gas- und Strompreisbremse:

Die Gas- und Strompreisbremse wird voraussichtlich am heutigen Donnerstag vom Bundestag beschlossen und gilt auch für Vereine und Verbände. Diese bekommen ab Januar 2023 bis April 2024 vergünstigte Konditionen.

Die Vereine und auch Landesverbände mit Liegenschaften erhalten in diesem Zeitraum ab Januar 2023 für 80 Prozent ihres Verbrauchs günstigere Strom- und Gaspreise. Sie müssen dazu mit ihrem jeweiligen Versorger in Kontakt treten, damit dieser entweder den monatlichen Abschlag direkt anpasst oder aber die günstigeren Kosten in der Jahresabrechnung berücksichtigt.

In Niedersachsen soll noch ein Landesentlastungsprogramm von 100 Millionen Euro hinzukommen. Dieses Programm gilt wohl auch für Vereine. Die Einzelheiten dazu sind uns aber nicht bekannt. Sofern nötig, kann das niedersächsische Innenministerium nähere Auskunft geben.


Bitte prüft, ob es ggfs. Sinn macht, die beigefügten Informationen bzgl. der Soforthilfen und Gas- und Strompreisbremse auf die Homepage in euren Kreisen stellen zu lassen und überdies auch eure Vereine zu informieren.

Beste Grüße
i. A. Jan Baßler
Kommunikation und Basisarbeit | NFV-Akademie Direktor